Hauptprofiteure waren die Bezieher geringer Einkommen. Das argentinische Rentensystem war jahrzehntelang ein Machtinstrument der politischen Klasse gewesen. Wechselnde Regierungen nutzten es dazu, ihren jeweiligen Günstlingsgruppen Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit zu verschaffen, etwa durch attraktive Sonder-Rentenformeln. Eine Studie der Weltbank zeigte später: Fasst man das Zahlen von Rentenbeiträgen als eine Art „Investition" auf, so war deren Rendite regressiv, nämlich niedriger für Geringverdiener. Finanziell war das System unhaltbar. Der Rentenbeitragssatz stieg gegen Ende auf 26% des Lohnes, und trotzdem blieben die Rentenkassen auf Steuerzuschüsse angewiesen. Als der finanzielle Druck Ende der 1980er unerträglich wurde, setzte die Regierung mehrmals die Inflationsindexierung aus, was in Zeiten rascher Geldentwertung nichts anderes bedeutete als einen Wortbruch gegenüber den Rentnern. Viele Rentner zogen dagegen vor Gericht - und sie gewannen. Die Regierung konnte sich nicht weiter durchmogeln, und einmal seiner Taschenspielertricks beraubt, war das System nicht weiter überlebensfähig.
Leider konnte sich die Regierung trotzdem nicht dazu durchringen, dem bankrotten Umlageverfahren endgültig den Todesstoss zu versetzen. Stattdessen wurde nun ein Zwei-Säulen-Modell eingeführt. Die erste Säule bildete eine staatliche Einheits-Grundrente. Innerhalb der zweiten Säule allerdings konnten die Arbeitnehmer sich entscheiden. Sie konnten entweder einer weiteren staatlichen Rentenversicherung beitreten, um ihre Grundrente aufzubessern. Oder aber sie konnten die Beiträge dazu nutzen, einen eigenen Kapitalstock anzusparen. Ein Markt spezialisierter Rentenfondverwalter, genannt AFJPs, entstand. Diese zweite Option stellte sich schon bald als die beliebtere heraus.
Dabei ließ das kapitalgedeckte Teilsystem eine Menge zu wünschen übrig. Denn natürlich konnte der argentinische Staat der Versuchung nicht widerstehen, die großen Kapitalfonds, die nun gebildet wurden, für politische Zwecke zu missbrauchen. Insbesondere wurden die Sparvermögen als ein Instrument betrachtet, der heimischen Wirtschaft günstiges Investitionskapital zu verschaffen. Die AFJPs wurden dazu verpflichtet, mindestens 80% der Rentenersparnisse im Inland zu investieren. Dabei besteht einer der großen Vorteile kapitalgedeckter Altersvorsorgeverfahren gerade darin, dass sie internationale Diversifizierung ermöglichen, und für eine gewisse Unabhängigkeit von heimischen Konjunkturzyklen sorgen können. Auch in die heimischen Investitionsentscheidungen griff die Politik lenkend ein, indem spezifische Obergrenzen für jede Anlageform gesetzt wurden.
Alle diese Beschränkungen wären vielleicht noch verkraftbar gewesen, hätten die AFJPs im Inland ausreichend Investitionsmöglichkeiten vorgefunden. Fanden sie aber nicht. Die argentinischen Kapitalmärkte sind, verglichen mit denen anderer Schwellenländer wie z.B. Thailand oder Malaysia, deutlich unterentwickelt. Den AFJPs blieb also gar nichts anderes übrig, als mehr als die Hälfte der ihnen anvertrauten Rentenersparnisse in Staatsanleihen zu stecken. Insbesondere in der Schuldenkrise von 2001/02 erwies sich dies als großer Nachteil. Hierfür aber das kapitalgedeckte Verfahren als solches verantwortlich zu machen, ist, also würde man ein Auto mit einer Mischung aus Benzin und Wasser betanken, und sich danach bei der Autofirma beschweren, wenn es nicht richtig fährt. Kapitalmärkte brauchen stabile, korruptionsfreie und effektive rechtsstaatliche Institutionen, um florieren können, und genau daran hapert es in Argentinien. Hätten Präsidentin Kirchner wirklich die zukünftigen Rentner so am Herzen gelegen, dann hätte sie jede Gelegenheit gehabt, das Potential des Rentensystems freizusetzen. Sie hätte zuallererst die Investitionshürden abbauen müssen, und längerfristig die institutionellen Rahmenbedingungen schaffen, unter denen Kapitalmärkte an Vielfalt und Tiefe gewinnen können. Eine national wie international deutlich diversifiziertere Investitionsstruktur der AFJPs wäre möglich geworden, und mit ihr ein sicherer Alterslebensstandard auf hohem Niveau.
Innerhalb der gegebenen Beschränkungen aber funktionierte das System trotz allem überraschend gut. Die durchschnittliche Performance (das Verhältnis von Rendite zu Risiko) der Rentenfond-Investitionen konnte mit der Performance der führenden argentinischen Investmentfonds durchaus mithalten. Den Vergleich mit dem übrigen Finanzsektor brauchte die Rentenfondindustrie also nicht zu scheuen. Bewertet man das Umlageverfahren nach den gleichen Maßstäben (denn auch dieses kann, wie beschrieben, als eine Art „Investition" aufgefasst werden), so stellt sich heraus, dass die privaten Rentenfonds diesem haushoch überlegen waren. Sie boten üblicherweise sowohl höhere Renditen, als auch geringere Schwankungen, denn auch die staatliche Rente entwickelte sich ganz und gar nicht gleichmäßig.
Berücksichtigt man also, dass die AFJPs mit allerlei verzerrenden Regulierungen und obendrein noch mit einem unterentwickelten Kapitalmarkt zu kämpfen hatten, so ist es erstaunlich, wie das Kapitaldeckungsverfahren überhaupt so passabel funktionieren konnte. Neben den soliden ökonomischen Ergebnissen bot es den Arbeitnehmern ein Maß an Wahlfreiheit und persönlicher Autonomie, das im alten System unvorstellbar gewesen wäre (und das schon sehr bald wieder unvorstellbar sein wird). Im Umlageverfahren erwarben die Arbeitnehmer lediglich abstrakte Versprechungen des Staates, und waren folglich voll und ganz von dessen Wohlwollen abhängig. Im Kapitaldeckungsverfahren dagegen erwarben sie vertraglich gesicherte Eigentumsrechte. Ihre Altersersparnisse waren keine Verfügungsmasse der Politik. Die Privatisierung hatte somit den Sumpf der Vettern- und Klientelwirtschaft, den das alte System darstellte, mit einem Mal trockengelegt.
Gegenüber seiner AFJP war der Arbeitnehmer kein Bittsteller, sondern ein wählerischer Kunde, der seine Ersparnisse jederzeit zu einem anderen Anbieter transferieren konnte. Die AFJPs standen im Wettbewerb zueinander, was sich an fallenden Gebühren bemerkbar gemacht hatte. Auch für diejenigen, die gewinnorientierten Finanzdienstleistern nicht trauten, bot das privatwirtschaftliche System Alternativen. Eine der AFJPs befand sich vollständig im Besitz der Gewerkschaften, eine weitere teilten sich die Gewerkschaften mit einer akademischen Fachgesellschaft. Diese institutionelle Vielfalt des AFJP-Marktes hätte mit zunehmender Reife des Systems möglicherweise noch zugenommen. Jetzt wird sie wieder durch faden Einheitsbrei ersetzt werden.